Wie Spacewell und Google dem Schrems-II-Urteil nachkommen
Das Schrems-II-Urteil ist eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), mit der das EU-US-Datenschutzschild für ungültig erklärt wurde. Dieser Rahmen wurde genutzt, um Unternehmen die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA zu ermöglichen. Der EuGH entschied, dass das Privacy Shield die Daten der EU-Bürger nicht angemessen vor der Überwachung durch die USA schützt.
Standardvertragsklauseln (SCCs)
SCC sind eine Reihe von Vertragsbedingungen, die die Europäische Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in Nicht-EU-Länder genehmigt hat. Google verwendet die SCC in seinem Vertrag mit Spacewell, um sicherzustellen, dass die Daten von EU-Bürgern nach europäischem Recht übermittelt und verarbeitet werden.
Verschlüsselung
Google verschlüsselt alle Daten, einschließlich der Daten von EU-Bürgern im Ruhezustand und bei der Übertragung. Das bedeutet, dass selbst wenn US-Behörden auf die europäischen Datenzentren von Google zugreifen, sie die Daten ohne Googles Verschlüsselungsschlüssel nicht lesen können.
Aufenthaltsort der Daten
Alle Daten der EU-Kunden von Spacewell befinden sich in europäischen Rechenzentren. Das bedeutet, dass die Daten der EU-Bürger niemals in die USA übertragen werden.